Liebe Patientinnen und Patienten,
unsere Praxis ist für wichtige Therapiemaßnahmen (Mobilisationen nach OP, Schmerzbehandlungen, sonstige nicht aufschiebbare Behandlungen) geöffnet.
Zur Zeit stellen sich für Heilbehandlungen zwei wichtige Fragen, die unser Berufsverband Physio Deutschland wie folgt beantwortet:
Können die Patienten weiterhin zur Physiotherapie kommen?
Ja, denn jeder Arzt, der aktuell eine Verordnung über Physiotherapie ausstellt, wird in der momentanen Situation neben der Frage, ob ein Behandlung medizinisch notwendig ist, auch abwägen, ob eine Behandlung mit Blick auf mögliche Infektionsrisiken dringend erforderlich oder doch aufschiebbar ist. Hinweis für ältere Verordnungen: Hier muss jeder Behandler im Einzelfall entscheiden, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist.
Bleiben die Physiotherapie-Praxen weiterhin geöffnet?
Ja, nach Aussage der Bundesregierung sollen alle medizinischen Einrichtungen weiterhin geöffnet bleiben. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass der Bedarf an Therapieangeboten im ambulanten Bereich bei einem Anstieg der Covid-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen zunimmt, da andere Patientengruppen (z.B. Unfallpatienten) nicht mehr stationär versorgt werden können.
Wir stellen jede Behandlung dem therapeutischem Nutzen und einem potenziellem Risiko gegenüber.
Wir haben alle obligatorischen Hygienemaßnahmen natürlich verstärkt (regelmäßige Flächendesinfektion aller benutzten Flächen, Händedesinfektion, ggf. Mundschutz).
Wir verabreden auch mit unseren Patienten möglichst wenig zu sprechen.
Die Krankenkassen haben ebenso einige Fristen gelockert:
Die Kassenverbände auf Bundesebene setzen die Prüfung der Unterbrechungsfristen aus, wenn die letzte Behandlung vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar 2020 erfolgte.
Für alle Verordnungen, die der Arzt nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt hat, entfällt der Zeitraum für den Behandlungsbeginn von 14 Tagen.
Diese beiden Regelungen gelten aktuell sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Heilmittelverordnungen, die bis zum 30. April 2020 durchgeführt werden.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen unter Tel. 06241 9796688.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Praxis Baltz
Natürlich wohlfühlen
Ob Krankengymnastik, Akupunktur oder klassische Massage. Bei uns sind Sie in guten Händen.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine ganze Menge Wohlfühl-Anwendungen in angenehmer Umgebung an. Natürlich sind wir bei allen gesetzlichen Krankenkassen für physiotherapeutische Leistungen zugelassen.
Durch unsere Kombination aus Physio- und Naturheilpraxis können wir Ihnen ein breites Therapiespektrum anbieten. Selbst eine physiotherapeutische Behandlung ist ohne eine Heilmittelverordnung möglich. In manchen Fällen ist jedoch eine ärztliche Vorstellung nötig. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und unverbindlich.
Praxis Baltz
Ab 1. September 2020 in neuen Räumlichkeiten!
- gegenüber der Westend Realschule Plus -
Hochheimer Straße 44b, 67549 Worms
Tel.: 06241 9796688, Fax: 06241 9796677
info [at] praxis-baltz.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!